Impressum/AGB




1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsabschluss, vereinbarte Eigenschaften

  1. Verträge über die Lieferung von Waren durch uns kommen spätestens dadurch zustande, dass wir sie ausliefern.
  2. Angaben in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

3. Liefervorbehalt, Lieferzeiten, Teillieferungen, Gefahrübergang beim Versendungskauf

  1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko für bei uns bestellte Waren und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages und trotz nachweislicher Bemühungen um Bezug vom Lieferanten der Liefergegenstand nicht zu erhalten ist.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer für von uns zu liefernde Ware vereinbarten Lieferzeit oder eines Fertigstellungstermins für von uns auszuführende Werkleistungen auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungszeit für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn wir uns bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befinden. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
  3. Wir werden den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
  4. Erbringen wir Werkleistungen an einem Fahrzeug des Kunden, sind wir auch im Fall einer von uns zu vertretenden Verzögerung der Ausführung nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Das Recht des Kunden, die Kosten für ein selbst beschafftes Ersatzfahrzeug erstattet zu verlangen, bleibt unberührt.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten für Verträge über die Lieferung von Waren zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, es sei denn, dass dem Kunden Teillieferungen nicht zumutbar sind. Sind Teillieferungen erbracht, gelten die Regelungen zum Verzug in Absatz 2 nur hinsichtlich der noch nicht erbrachten Lieferung.

6. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Wir werden mit der Übergabe an das Transportunternehmen von der Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr des Kunden. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anlieferung, übernommen haben.

 

4. Preisbestandteile, Fälligkeit, Abnahme, Kostenvoranschlag, Mahnkosten

  1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Betriebssitz. Für Waren, die der Kunde nicht persönlich an unserem Betriebssitz abholt, kommen Kosten für Verpackung und Versand hinzu.
  2. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Kaufpreise für von uns gelieferte Ware sind am Tag der Lieferung ohne Abzug fällig.
  4. Führen wir Werkleistungen aus, ist der Kunde zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Das Recht des Kunden, die Abnahme wegen nicht im wesentlichen mangelfreier Leistung zu verweigern, bleibt unberührt. Die Abnahme erfolgt an unserem Betriebssitz, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  5. Erstellen wir auf Verlangen des Kunden einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält, ist der Kostenvoranschlag für eine nachfolgende Reparatur insoweit verbindlich, als Abweichungen von nicht mehr als 10 % von den im Kostenvoranschlag ermittelten Reparaturkosten zulässig sind. Erteilt der Kunde keinen Reparaturauftrag, sind wir berechtigt, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung zu stellen.
  6. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeit, sind wir berechtigt, die Forderung anzumahnen und je Mahnung pauschal Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

2. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen wurde.

3. Für den Fall der Veräußerung von uns gelieferter Ware tritt der Kunde seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.

4. Verbindet der Kunde von uns gelieferte Ware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.

5. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Vollstreckungszugriff auf in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware sowie Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für einen Wechsel des Besitzes an der Ware sowie einen Wechsel des Aufbewahrungsorts der Ware.

 

6. Sachmängelhaftung
Die Haftung für Sachmängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen:

  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  2. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Nutzungsbeeinträchtigungen oder Schäden darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,

g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

j) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,

k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

 

3. Für die Sachmängelhaftung gelten folgende Verjährungsfristen:

  • 2 Jahre ab der Ablieferung beim Kunden bei der Lieferung neuer Ware
  • 2 Jahre ab der Abnahme durch den Kunden bei der Erbringung von Werkleistungen
  • 1 Jahr ab der Ablieferung beim Kunden bei der Lieferung runderneuerter Pkw-Reifen und runderneuerter Lkw-Reifen sowie sonstiger gebrauchter Ware.

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5. Wir sind berechtigt, bei der Ersatzlieferungen von Reifen Wertersatz nach Maßgabe des Abnutzungsgrads des zurückgegebenen Reifens zu verlangen.

6. Abweichend von den Fristen in Absatz 3 gilt in allen Fällen eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

 

7. Haftungsbeschränkungen

  1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
  2. Unsere Haftung für Ertragsausfallschäden ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung darauf beruht, dass trotz nachweislich rechtzeitiger Bestellung und trotz nachweislicher Bemühung um rechtzeitigen Bezug die Ware nicht rechtzeitig vom Lieferanten zu erhalten ist.

8. Streitschlichtung

  1. Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Schiedsstelle für den Reifenfachhandel und das Vulkaniseur-Handwerk beim

Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)

Franz-Lohe-Straße 19

53129 Bonn

Website: www.bundesverband-reifenhandel.de/mitglieder/brv-schiedsstelle/

 

2.Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist unser Betriebssitz.



Geschäftsbedigungen bei Bestellungen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ottomobile Mobiler Reifenservice gelten für alle Bestellungen auf unter Whatsapp und werden mit dem Absenden des Registrierungsformulars durch den Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anerkannt.

(2) Das Warenangebot auf dieser Internetplattform richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer werden selbst bei Kenntnis und im Falle einer vorbehaltslosen Lieferung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Derzeit gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen können auf der Website abgerufen und ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation auf der Internetplattform oder WhatsApp stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2) Mit Zustimmung auf das Angebot wird ein verbindliches Kaufangebot abgegeben ( § 145 BGB). Der Vertragstext dieser elektronischen Bestellung wird bei uns gespeichert.

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhält man auf Wunsch eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der bestätigt wird, dass die Bestellung eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt weder die Annahme des Kaufangebots dar, noch kommt dadurch ein Vertrag zustande.

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst dann zustande, wenn ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt wird oder wenn die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versandt wird. Dies gilt auch bei einer Bestellübermittlung per E-Mail, Fax, Telefon, persönlich oder auf irgendeinem anderen Weg.

§ 3 Preise

Die auf den Produktseiten genannten Netto-Preise in Euro verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den jeweiligen Versandkosten (siehe Menüpunkt „Lieferbedingungen“). Bei allen Geschäften gelten die Preise vom Tag der Bestellübermittlung.

§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Rechnungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen sind sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift (Basis oder Firmen) oder per Überweisung. Nach Absprache ist auch eine Bezahlung per Vorkasse möglich.

(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird in der Bestätigungs-E-Mail die Bankverbindung genannt. Der Rechnungsbetrag ist unvermittelt nach deren Erhalt zu überweisen.

(3) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Besteller ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. Werden Bankabbuchungen nicht eingelöst oder storniert, können sofort auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen eingeklagt werden.

(4) Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ottomobile Mobiler Reifenservice ist berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung 15,- € in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(5) Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Zahlungsbedingungen liegt, bleibt jederzeit vorbehalten. Zur Teilzahlung ist der Kunde nicht berechtigt.

§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn dessen Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der Ottomobile Mobiler Reifenservice nicht bestritten wird.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung, Transportschäden

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf die im Kundenkonto angegebene Adresse.

(2) Geliefert wird nur auf dem Versandweg und innerhalb Deutschlands. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich. Packstationen werden nicht beliefert.

(3) Geliefert wird nur solange der Vorrat reicht. Über die Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich per E-Mail informiert. Etwaige, bereits erbrachte Leistungen werden dem Besteller umgehend erstattet.

(4) Soweit nicht anderes vereinbart, sind die gelieferten Waren von der Rückgabe ausgeschlossen. Soll falsch bestellte Ware dennoch zurückgenommen werden oder wird die Annahme des Pakets abgelehnt, beträgt die Wiedereinlagerungsgebühr für zurückgesendete Ware 10% vom Kaufpreis. Für eine durch den Verkäufer beauftragte Rückholung werden zusätzlich zwischen 12,50 € und 25,80 je Paket berechnet.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wird. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Wird die dort geregelte Anzeige unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Ottomobile Mobiler Reifenservice behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

(2) Die Ware darf im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft werden. Für diesen Fall werden bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die aus dem Weiterverkauf erwachsen, mit allen Nebenrechten, an die Ottomobile Mobiler Reifenservice abgetreten. Die Abtretung wird angenommen – der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Ottomobile Mobiler Reifenservice wird die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, ihr Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder hat ein ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen.

(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Ottomobile Mobiler Reifenservice Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Ottomobile Mobiler Reifenservice verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Ottomobile Mobiler Reifenservice.

(5) Erfüllt der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, ist Ottomobile Mobiler Reifenservice berechtigt, die gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde räumt ihr ausdrücklich das Recht ein, ihre Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen inkl. der Berechtigung zur Demontage. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an Ottomobile Mobiler Reifenservice herauszugeben. Der Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis Ottomobile Mobiler Reifenservice von ihrem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch macht und dadurch vom Vertrag zurücktritt. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware wird Gutschrift in Höhe des Tageswertes erteilt.

§ 8 Gewährleistung, Reklamationen

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:

  • Für die Beschaffenheit der Ware sind nur eigene Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.Der Besteller ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossenIn jedem Falle können Ansprüche nur auf kostenlose Ersatzlieferung geltend gemacht werden. Bei Fehlschlagung der Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung der Vertrages zu verlangen.Schadensersatzansprüche jeglicher Art, auch Ansprüche wegen Folgeschäden, Bearbeitungskosten, Aufwendungen oder Verwendungen, sind ausgeschlossen.Ottomobile Mobiler Reifenservice ist berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Eine Ware, für die Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll zusammen mit vollständig ausgefülltem Reklamationsformular übersandt werden, um die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs wird der beanstandete Reifen auf Kosten der Ottomobile Mobiler Reifenservice  an deren Kunden zurückgesandt, wenn er dies innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.

(4) Offenkundige Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

(5) Für gelieferte Waren übernimmt die Ottomobile Mobiler Reifenservice Gewähr nur solange und nur in soweit, als sie ihren Lieferanten in Anspruch nehmen kann. Die Gewährleistungsbestimmungen gegenüber ihren Lieferanten für die jeweilige Ware werden auf Anfrage mitgeteilt. Sie gelten als bekannt.

§ 9 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Ottomobile haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ottomobile Mobiler Reifenservice nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen.

(3) Ottomobile Mobiler Reifenservice übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit und Sicherheit der angebotenen Internetseiten. Die Nutzung deren Internetseiten erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Fehlern in der Preisangabe der Angebote, die im Internet veröffentlicht werden, übernimmt die Ottomobile Mobiler Reifenservice keine Haftung; insbesondere nicht für Ergebnisse, welche mit diesen Angaben erzielt werden können. Die Inhalte der Webseiten wurden sorgfältig erarbeitet. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, zutreffende und aktuelle Informationen bereitzustellen. Es können jedoch trotzdem auch Fehler auftreten. Weiter wird darauf hin gewiesen, dass die Informationen auf den Webseiten allgemeiner Art sind, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse im Einzelfall abgestimmt sind. Es wird keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen.

§ 10 Informationspflichten, Kündigung

(1) Bei der Registrierung muss der Kunde Angaben zu seiner Anschrift und Person machen. Diese verlangten Angaben werden gespeichert. Auf Wunsch wird für den Kunden ein passwortgeschützter direkter Zugang für künftige Bestellungen eingerichtet. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Passwort vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Es wird keine Haftung für missbräuchlich verwendete Passwörter übernommen.

(2) Beide Vertragspartner können den Zugang jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.

§ 11 Schutz des geistigen Eigentums

Texte, Bilder, Sounds, Grafiken, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf der Website unterliegen dem Schutz des Gesetzes. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf der Website markenrechtlich geschützt. Durch die Website wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums erteilt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“). Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Vertragspartnern.



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